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Orth. Einlagen und Änderungen an Arbeitssicherheitsschuhe

Hier finden Sie ein Dokument zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

 

Die Neuregelung der DGUV 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.

 

Wie beantrage ich orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe ?

Um Ihre orthopädischen Einlagen ERSTMALIG zu beantragen benötigen wir folgende Formulare, diese sind bei uns im Downloadbereich zu finden:

  1. G100

  2. G130

  3. Ein Rezept : 1 Paar Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

  4. Sicherheitsschuhe die nach BGR191 auch für Einlagen geeignet sind

  5. Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers

 

Kostenträgern:

 

oder telefonisch unter Tel: 0800-4555500 anrufen und mit der Taste "8" weiterverbinden lassen.